Hafenbahnen
Hafenbahnen nehmen eine Sonderrolle bei den nicht-staatlichen Eisenbahnen ein. Vielfach in kommunaler Trägerschaft wickelten sie vor der Liberalisierung Verkehre in industriell geprägten Hafengebieten ab. Dafür stand in der Regel eine kleine Flotte BOA-zugelassener Rangierlokomotiven zur Verfügung.

Mit der Liberalisierung gingen einige Hafenbahnen dazu über, sich einzenle, grüßere Fahrzeuge mit EBO-Zulassung zuzulegen, um damit schwerpunktmäßig die Zu- und Abführung von Güterzügen zu den von ihnen bedienten Hafenanlagen in Eigenregie zu übernehmen.

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